Meine Wahlkarte für die Europawahl

Veröffentlichungsdatum12.04.2024Lesedauer1 Minute
So beantragen Sie eine Wahlkarte für die Europawahl

Wer für die Europawahl am 9. Juni 2024 wahlberechtigt und voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, seine Stimme im Wahllokal abzugeben, kann eine Wahlkarte beantragen. Gründe für eine solche Verhinderung sind z. B. Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt. Das gilt auch für Wahlberechtigte, für die der Besuch des zuständigen Wahllokals unmöglich ist (beispielsweise gebrechlichen Personen oder Häftlingen).

Die Wahlkarte muss bei der Gemeinde, in der die wahlberechtigte Person in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, beantragt werden.

Die Beantragung ist auf folgende Arten möglich:

  • Schriftlich bis spätestens Mittwoch, 5. Juni 2024, per formlosem schriftlichem Antrag oder Email
  • Online über das Digitale Amt oder meinewahlkarte.at
  • Mündlich bei persönlichem Erscheinen bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12.00 Uhr. Bei persönlicher Übergabe der Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/vom Antragsteller bevollmächtigte Person, kann ein schriftlicher Antrag bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 12 Uhr gestellt werden. Die Vollmacht muss auf die bevollmächtigte Person lauten.

TELEFONISCH KANN DIE WAHLKARTE NICHT BEANTRAGT WERDEN!

Erforderliche Angaben bzw. Beilagen

Für persönliche (mündliche) Wahlkartenanträge wird ein Identitätsdokument benötigt (idealerweise ein amtlicher Lichtbildausweis, z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein).

Bei schriftlicher Antragstellung ist die Identifizierung entweder durch Angabe der Reisepassnummer oder durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer anderen Urkunde möglich.

Wird die Wahlkarte mittels qualifizierter elektronischer Signatur (z. B. mit ID Austria) online beantragt, werden keine weiteren Dokumente benötigt.

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