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Hundeabgabe

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.09.2025 unter dem Tagesordnungspunkt 25 nachstehende Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe nach den Bestimmungen des NÖ Hundeabgabengesetzes 1979 i. d. g. F. beschlossen. Diese Verordnung ist mit 01.01.2026 in Kraft getreten.

Verordnung über die Erhebung der Hundeabgabe

Abgaben für das Halten von Hunden:

1.    Für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund

2.    Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 120,00 pro Hund

3.    Für alle übrigen Hunde jährlich € 50,00 pro Hund

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens zum 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.

Hundemarke:
Eine Hundemarke kostet € 4,00!

Hunde-Anmeldung

Anmeldung Hunde mit erhöhten Gefährdungspotential

Formular Hunde-Abmeldung