Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Zu beachten ist, dass
- Anträge vom 21. Oktober 2024 bis spätestens 31. März 2025 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können;
- diese Anträge von der Gemeinde auf inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden;
- positiv beurteilte Anträge können ab 21. Oktober 2024 im Portalverbund in das E-Goverment Formular „Heizkostenzuschuss“ eingetragen werden.
Die Anträge und die Belege müssen in Kopie von der Gemeinde zur etwaigen Einsichtnahme aufbewahrt werden.
Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html sowie nach dem Text.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass so viele Anträge wie möglich noch in diesem Jahr einlangen, da das Buchhaltungssystem des Landes ab 01. Jänner 2025 umgestellt wird und mit längeren Wartezeiten bei der Auszahlung zu rechnen ist.
NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025 - Richtlinie inkl. DSGVO
Erläuterungen HKZ 2024 neu-14.10.2024
Anfrag NÖ Heizkostenzuschuss 2024/2025