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Wasserleitungsordnung

Die Bürgermeisterin der Marktgemeinde Leobendorf hat am 11.12.2025 auf Grund des § 8 Abs. 1 des NÖ Wasserleitungsanschlussgesetzes 1978, LGBl. 6951 i.d.g.F., im Einvernehmen mit der NÖ Landesregierung nachstehende Verordnung erlassen. Diese Verordnung ist mit 01.01.2026 in Kraft getreten.

Wasserleitungsordnung der Marktgemeinde Leobendorf