Mit 1.000 Euro pro Bezugsberechtigter sowie Bezugsberechtigtem und pro Jahr wird die Pflege in den eigenen vier Wänden unterstützt. Noch bis 31. Dezember 2024 können Gemeindebürgerinnen und -bürger den NÖ Pflege- und Betreuungsscheck 2024 beantragen.
Wer ist bezugsberechtigt?
Pflege- und Betreuungsbedürftige ab der Pflegestufe 3 sowie Personen mit der Pflegestufe 1 und 2 und einer ärztlich bestätigten Demenz erhalten jährlich 1.000 Euro als zusätzliche Unterstützungsleistung zu den bestehenden Leistungen des Bundes. Auch die Betreuung und Pflege von Kindern und Jugendlichen ab der Pflegestufe 1 wird mit 1.000 Euro pro Jahr gefördert.
Antragstellung
Der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck kann mit wenigen Klicks online beantragt werden. Auf der NÖ Pflege- und Betreuungsscheck-Website des Landes NÖ gelangen Sie direkt zur Online-Beratung und in weiterer Folge zum Online-Antrag.
In Fällen, in denen keine Online-Antragstellung möglich ist, kann der NÖ Pflege- und Betreuungscheck über die NÖ Pflegehotline 02742/9005-9095 werktags Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr beantragt werden.
Weitere Informationen und Kontakt:
Pflegehotline des Landes NÖ: 02742/9005-9095
NÖ Pflege- und Betreuungsscheck – Land NÖ (Beratung und Antrag):
https://www.noe.gv.at/noe/Pflege/NOe_Pflege_und_Betreuungsscheck.html
Infoplattform für Pflege und Betreuung: www.pflege.gv.at