Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,-- für die Heizperiode 2025/2026 beschlossen.
Der NÖ Heizkostenzuschuss ist beim zuständigen Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes der Betroffenen zu beantragen und zu prüfen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenzen) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Zu beachten ist, dass
- Anträge vom 22. Oktober 2025 bis spätestens 31. März 2026 (einlangend) bei der Gemeinde gestellt werden können;
- diese Anträge von der Gemeinde auf inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft werden;
- positiv beurteilte Anträge können ab 22. Oktober 2025 im Portalverbund in das E-Goverment Formular „Heizkostenzuschuss“ eingetragen werden.
Die Anträge und die Belege müssen in Kopie von der Gemeinde zur etwaigen Einsichtnahme aufbewahrt werden.
Antragsformular, Richtlinien und Erläuterungen zum NÖ Heizkostenzuschuss finden Sie unter folgendem Link: noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html sowie nach dem Text.
NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026 - Richtlinie inkl. DSGVO
Erläuterungen zu den Richtlinien des NÖ Heizkostenzuschusses 2025/2026
Antrag NÖ Heizkostenzuschuss 2025/2026