Meine Wahlkarte & Meine Wahlinformation zur Gemeinderatswahl 2025

Veröffentlichungsdatum21.11.2024Lesedauer2 Minuten
Verwenden Sie für Wahlkartenanträge diese amtliche Wahlinformation!

Am 26. Jänner 2025 wird gewählt. Und wir möchten Sie bei der bevorstehenden Gemeinderatswahl wieder optimal unterstützen. Deshalb wird Ihnen im Dezember eine „Amtliche Wahlinformation – Gemeinderatswahl 2025“ zugestellt (siehe Abbildung).

Diese ist mit Ihrem Namen personalisiert und beinhaltet einen Antragscode für die Beantragung einer Wahlkarte im Internet, einen schriftlichen, abtrennbaren Wahlkartenantrag mit Rücksendekuvert sowie einen Barcode für die schnellere Abwicklung bei der Wahl am Wahltag selbst.

Doch was ist mit all dem zu tun?

Zur Erleichterung der Wahlabwicklung bringen Sie den personalisierten Abschnitt und einen amtlichen Lichtbildausweis zur Wahl am 26. Jänner 2025 ins Wahllokal mit. 

Sollten Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen können, beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Dazu stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Persönlich in der Gemeinde
  • schriftlich mit der abtrennbaren, personalisierten Anforderungskarte mit Rücksendekuvert oder
  • elektronisch im Internet. Mit dem personalisierten Antragscode auf der Wählerverständigungskarte in der „Amtlichen Wahlinformation“ können Sie rund um die Uhr unter meinewahlkarte.at Ihre Wahlkarte beantragen.

Unsere Tipps:

Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig, um eine zeitgerechte Zustellung zu ermöglichen! Wahlkarten können nicht per Telefon beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für schriftliche und Online-Anträge ist Mittwoch, der 22. Jänner 2025, 24:00 Uhr bzw. wenn eine Abholung durch den Antragsteller oder einen Bevollmächtigten gewährleistet ist, können schriftliche Anträge bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgen. Eine persönliche Antragsstellung ist ebenso bis Freitag, den 24. Jänner 2025, 12:00 Uhr möglich.

Bei einer persönlichen Beantragung einer Wahlkarte, können Sie sofort nach Ausfolgung der Wahlkarte direkt im Gemeindeamt wählen und die Briefwahlkarte dem Gemeindebediensteten übergeben.

Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung ab Anfang Jänner zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss bis spätestens 26. Jänner 2025 um 06:30 Uhr bei der Gemeinde einlangen. Sie haben weiters die Möglichkeit, die Wahlkarte am Wahltag in Ihrem Wahllokal abzugeben. Beim Besuch der besonderen („fliegenden“) Wahlbehörde (nur innerhalb des Gemeindegebietes möglich).

lernende-gemeinde-logo 10vorwien.gif help.jpg Shuttlebusticket gelb.jpg Gesundes Leobendorf NiG_Gemeindetafel_600x600mm online