Kundmachung der Vogelgesundheits-Verordnung

Veröffentlichungsdatum26.11.2024Lesedauer< 1 Minute
Kundmachung der Vogelgrippe

Auf Grund von Ausbrüchen der Geflügelpest („Vogelgrippe“) in Gebieten in Niederösterreich wurde die BMSGPK; Kundmachung gem. § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung, BGBl. II Nr. 303/2024, zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes verlautbart.

Mit dieser Kundmachung (Beilage 1 und 2) werden die Gebiete unter Punkt A mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko und unter Punkt B Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt, die von der Behörde durch Anschlag an der Amtstafel der betroffenen Gemeinden bekanntzumachen sind.

Kundmachung gem. 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung

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