Katastrophenbeihilfe für Private

Veröffentlichungsdatum16.09.2024Lesedauer1 Minute
Katastrophenbeihilfe für Private

Wir bitten um Verständnis, dass uns aktuell nur die Informationen des Landes Niederösterreich zur „Katastrophenbeihilfe für Private“ zur Verfügung stehen. Sie finden diese auch auf noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe

Das Land Niederösterreich gewährt physischen und juristischen Personen eine finanzielle Hilfe zur Behebung von Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, natürlich induzierte vertikale Bodenbewegungen (insbesondere Erdsenkungen), Vermurung, Lawinen, Erdbeben, Schneedruck, Orkan, Bergstürze und Hagel entstanden sind. Hagel- und Frostschäden an landwirtschaftlichen Kulturen und Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen infolge ungünstiger Witterungsverhältnisse, das sind Dürre, Stürme sowie starke oder anhaltende Regenfälle, sind nicht anzuerkennen, soweit sie versicherbar gewesen sind. Gefördert werden durch solche Ereignisse verursachte Schäden im Vermögen physischer und juristischer Personen mit Ausnahme der Gebietskörperschaften.

Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen.

In einem ersten Schritt ist der Schaden formlos per Mail an marktgemeinde@leobendorf.gv.at bei der Gemeinde zu melden.

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