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Aufschließungsabgaben

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2024 unter dem Tagesordnungspunkt 12 a. nachstehende Verordnung über die Festsetzung des Einheitssatzes zur Berechnung der Aufschließungsabgaben beschlossen. Diese Verordnung ist am 12.12.2024 in Kraft getreten.

Verordnung über die Festsetzung des Einheitssatzes zur Berechnung der Aufschließungsabgaben (168 KB) - .PDF