Masern – wie ist Ihr Impfstatus?

Veröffentlichungsdatum11.03.2024Lesedauer1 Minute
Masern – wie ist Ihr Impfstatus?

Masern sind weltweit verbreitet und auch in Österreich leider eine nach wie vor häufige Erkrankung. Wie auch schon aus den Medien bekannt, nimmt die Anzahl der Masernerkrankungen in den letzten Wochen in Ostösterreich deutlich zu.

Masern werden durch das Masernvirus ausgelöst und über die Luft beim Husten oder Niesen übertragen. Menschen, die an Masern erkranken, sind bereits vier Tage vor dem Auftreten des typischen Masernausschlags (rote, grobflächige Flecken) hoch ansteckend!

Die Masernerkrankung schwächt die Abwehrkräfte des Körpers dermaßen, dass über mehrere Jahre hinweg das Risiko, an anderen ernsthaften Infektionskrankheiten zu erkranken oder sogar zu sterben, erhöht ist! Masern ist eine virale Erkrankung, die den gesamten Körper angreift und auch die Immunerinnerung auslöscht. Dadurch werden bisher erworbene Schutzwirkungen gegen sämtliche geimpfte und durchgemachte Krankheiten aufgehoben werden.

Es gibt keine Behandlung der Maservirus-Infektion selbst, nur die Symptome können gelindert werden. Masern ist eine Erkrankung, die vor allem bei Kindern auch sehr schwerwiegende Folgen haben kann:

  • lebensbedrohliche Komplikationen bis zum Tod des Kindes
  • Spätfolgen mit Invalidität

Der Nachweis eines Schutzes gegen Masern ergibt sich aus:

  • einer durchgemachten Erkrankung – eine eindeutige, schriftliche Bestätigung durch den behandelnden Arzt ist notwendig)
  • Zwei Impfungen – eine eindeutige Dokumentation im Impfpass ist notwendig (Masern, Masern-Mumps, MMR, MMR-II, MMRvaxPro, Priorix)
  • Der Schutz gegen Masern kann auch durch eine Laboruntersuchung auf Masern-IgG bestätigt werden.

Personen, die einen Schutz gegen die Maserninfektion nicht zweifelsfrei nachweisen können, werden im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde für 18 bis 21 Tage abgesondert.

Gegen Masern steht ein wirksamer Impfstoff in Kombination mit einem Schutz gegen Mumps und Röteln zur Verfügung. Schutzimpfungen – zwei Impfungen mit einem Mindestabstand von vier Wochen – sind an allen Bezirkshauptmannschaften und bei den Haus- und Kinderärzten vollkommen kostenlos!

Unser Tipp:

Klären Sie bitte Ihren Impfstatus ab, damit eine unnötige und lange Absonderung im Fall des Falles vermieden werden kann.

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