Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

Veröffentlichungsdatum08.03.2024Lesedauer1 Minute
Kundmachung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments

Gemäß § 2 Abs. 3 der Europawahlordnung – EuWO wird hiermit die Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Europawahl, BGBl. II Nr. 72/2024, bekanntgemacht.

Die Verordnung der Bundesregierung hat folgenden Wortlaut:

„Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages.

Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 130/2023, wird verordnet:

§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.“

Kundmachung über die Ausschreibung der Europawahl 2024

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